Beitragsordnung des Jugendweihe Niedersachsen e.V.

 

Die Mitgliedschaft bei Jugendweihe Niedersachsen e.V. ist entsprechend der Satzung §5 mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden.

Die Mitgliederversammlung beschloss:

  1. Die Mitglieder des Jugendweihe Niedersachsen e.V. zahlen monatlich einen Mindestbeitrag von 0,50 Cent Pro Monat erbringen müssen. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 6,00 EUR.

  2. Die Mitgliedsbeiträge sind bringepflichtig und im laufenden Kalenderjahr, innerhalb des 1. Quartals, zu entrichten. Sie sind in Höhe des gesamten Jahresbeitrages auf das Konto des Landesverbandes bei der

    Sparkasse Hannover,

    IBAN: DE35 2505 0180 0000 3151 09,

    BIC: SPKHDE2HXXX zu überweisen.

  3. Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge besteht nur für die Monate nach dem Wirksamwerden des Austritts oder des Ausschlusses.

  4. Nur pünktlich gezahlte Beiträge berechtigen zur Stimmabgabe bei der Mitgliederversammlung.